Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.10.1998 - 11 S 1853/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4459
VGH Baden-Württemberg, 28.10.1998 - 11 S 1853/98 (https://dejure.org/1998,4459)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.10.1998 - 11 S 1853/98 (https://dejure.org/1998,4459)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Oktober 1998 - 11 S 1853/98 (https://dejure.org/1998,4459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Besonderer Ausweisungsschutz für Asylberechtigte, hier: Ausübung des Ausweisungsermessens gegenüber einem türkischen Kurden, der an einer Autobahnblockade teilgenommen hatte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatbestandliche Reichweite des besonderen Ausweisungsschutzes für Asylberechtigte; Voraussetzungen für die Ausweisung eines verurteilten straffälligen Asylberechtigten zum Zwecke der Spezialprävention; Relevanz der Schwere der begangenen Straftrat; Bedeutung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 46 Nr. 1; AuslG § 46 Nr. 2; AuslG § 55; AuslG § 51 Abs. 3; AuslG § 48 Abs. 1 Nr. 5; AuslG § 48 Abs. 1
    D (A), Türken, Kurden, Asylberechtigte, Straftäter, PKK, Innere Sicherheit, Gewalttätigkeiten, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Generalprävention, Spezialprävention, Wiederholungsgefahr, Ermessen, Autobahnblockade, Nötigung, Freiheitsstrafe, Strafaussetzung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 270
  • VBlBW 1999, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1998 - 11 S 1853/98
    Die Beurteilung der Ausweisungsgründe ist an den Ausweisungszwecken auszurichten; schwerwiegende Gründe liegen demnach dann vor, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 (158f.); Urteil vom 11.06.1996, BVerwGE 101, 247 (252)).

    Die Ausweisungsgründe sind mithin nicht bereits dann schwerwiegend, wenn lediglich eine entfernte Möglichkeit weiterer Störungen besteht, weil nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Ausländer seine bisherigen Straftaten wiederholt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 (159f.), vom 11.06.1996, BVerwGE 101, 247 (253)).

    Bei Straftaten können Fälle mittlerer und schwerer Kriminalität, insbesondere schwere Gewalttaten in dieser Weise qualifiziert werden, nicht jedoch die minder bedeutsamen Verstöße gegen die Strafgesetze (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 (159)).

    Vor diesem Hintergrund fehlt es nunmehr an der Triebfeder, die zuvor zum strafbaren Handeln geführt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 (160)).

    Generalpräventive Gründe sind unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur in Ausnahmefällen schwerwiegend; dies ist nur dann der Fall, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis daran besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 (161); vom 11.06.1996, BVerwGE 101, 247 (254f.)).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1998 - 11 S 1853/98
    Denn die Ausweisungsverfügung, die in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der gerichtlichen Prüfung unterliegt (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) und deren Rechtmäßigkeit sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier des Widerspruchsbescheids - und folglich nach den §§ 45ff. AuslG vom 09.07.1990 (BGBl. I, 1354) i.d.F. des Gesetzes vom 28.10.1994 (BGBl. I, 3168) beurteilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.06.1996, BVerwGE 101, 247 (250)), ist rechtswidrig und verletzt den Kläger dadurch in seinen Rechten; sie ist folglich gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufzuheben.

    Die Beurteilung der Ausweisungsgründe ist an den Ausweisungszwecken auszurichten; schwerwiegende Gründe liegen demnach dann vor, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers ein deutliches Übergewicht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 (158f.); Urteil vom 11.06.1996, BVerwGE 101, 247 (252)).

    Die Ausweisungsgründe sind mithin nicht bereits dann schwerwiegend, wenn lediglich eine entfernte Möglichkeit weiterer Störungen besteht, weil nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Ausländer seine bisherigen Straftaten wiederholt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 (159f.), vom 11.06.1996, BVerwGE 101, 247 (253)).

    Generalpräventive Gründe sind unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur in Ausnahmefällen schwerwiegend; dies ist nur dann der Fall, wenn die Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis daran besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1989, BVerwGE 81, 155 (161); vom 11.06.1996, BVerwGE 101, 247 (254f.)).

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1998 - 11 S 1853/98
    Da in aller Regel, insbesondere aber bei Vorliegen schwerwiegender Ausweisungsgründe, nur der Heimatstaat des Ausländers zu dessen Aufnahme bereit ist, ist es gerechtfertigt, die einer Abschiebung in den Heimatstaat entgegenstehenden Gründe bereits in die die Ausweisung tragenden Ermessensgründe einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.1987, BVerwGE 78, 285 (292f.); vom 05.05.1998, DVBl. 1998, 1023 (1025)).

    Der Begriff der besonders schweren Straftat ist, da bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 3 AuslG der Flüchtlingsstatus vernichtet wird, eng auszulegen; nur außergewöhnlich schwerwiegende Gefahren können es - als ultima ratio - rechtfertigen, den im Abschiebeverbot enthaltenen Menschenrechtsschutz hinter die Belange der öffentlichen Sicherheit zurückzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.05.1998, DVBl. 1998, 1023 (1025) m.N.).

  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1998 - 11 S 1853/98
    Schutzgut der (inneren) Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ist vielmehr in einem engen Sinne der Bestand und die Funktionstüchtigkeit des Staates und seiner Einrichtungen; durch Gewaltanschläge und Gewaltandrohungen ausländischer Terrororganisationen im Bundesgebiet wird sie in Frage gestellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.05.1994, BVerwGE 96, 86 (91)).

    Allein die Nähe zu oder die Mitgliedschaft in einer verbotenen Vereinigung, die ihrerseits wegen Gefährdung der inneren Sicherheit verboten werden kann, erfüllt diesen Ausweisungstatbestand indessen nicht; vielmehr muß vom Ausländer persönlich eine Gefahr für die innere Sicherheit ausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.05.1994, BVerwGE 96, 86 (92)).

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1998 - 11 S 1853/98
    Da die in § 56 Abs. 1 StGB vorausgesetzte begründete Erwartung künftiger Straflosigkeit im allgemeinen die Wahrscheinlichkeit neuer Straftaten ausschließt, ist gleichwohl die sachkundige strafgerichtliche Einschätzung auch für die ausländerrechtliche Entscheidung von tatsächlichem Gewicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.1978, BVerwGE 57, 61 (66f.); Urteil vom 28.01.1997, Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10).

    Denn das Risiko einer nochmaligen Straffälligkeit, das der Strafrichter im Rahmen einer positiven Entscheidung nach § 56 StGB hinnehmen kann, genügt regelmäßig nicht, um eine für § 48 Abs. 1 AuslG erforderliche erhöhte Wiederholungsgefahr bejahen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.1978, BVerwGE 57, 61 (67)).

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1998 - 11 S 1853/98
    Da in aller Regel, insbesondere aber bei Vorliegen schwerwiegender Ausweisungsgründe, nur der Heimatstaat des Ausländers zu dessen Aufnahme bereit ist, ist es gerechtfertigt, die einer Abschiebung in den Heimatstaat entgegenstehenden Gründe bereits in die die Ausweisung tragenden Ermessensgründe einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.1987, BVerwGE 78, 285 (292f.); vom 05.05.1998, DVBl. 1998, 1023 (1025)).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1998 - 11 S 1853/98
    Diese Einschätzung gilt im Rahmen einer am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierten Gefahrenprognose nicht zuletzt auch deswegen, weil das Ausländerrecht gerade bei der Gefahr politisch motivierter Gewalttaten in Gestalt des Verbots der politischen Betätigung (§ 37 Abs. 1 Satz 2 AuslG) und räumlicher Beschränkungen der Aufenthaltsgenehmigung (§ 12 Abs. 1 Satz 2 AuslG) weitere Mittel vorsieht, die einer Wiederholungsgefahr entgegenwirken können (siehe hierzu auch BVerwG, Urteil vom 18.08.1981, BVerwGE 64, 13 (19)).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.12.1993 - 12 S 2559/93

    Zur besonders schweren Straftat im Sinne von AuslG 1990 § 51 Abs 3

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1998 - 11 S 1853/98
    Hieran fehlt es bereits aufgrund der verhältnismäßig niedrigen Strafe, die das Landgericht verhängt hat (vgl. nun auch § 51 Abs. 3 2. Alternative AuslG i.d.F. des Gesetzes vom 29.10.1997 (BGBl. I, 2584), wonach eine Mindeststrafe von drei Jahren erforderlich ist; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.12.1993, InfAuslR 1994, 135 (137) m.w.N. auch aus der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.1998 - 11 S 1853/98
    Dazu genügt ein vereinzelter, nicht geringfügiger Verstoß; vorsätzlich begangene Straftaten - solche liegen dem Urteil des Landgerichts Heilbronn zugrunde - sind grundsätzlich nicht geringfügig (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1996, BVerwGE 102, 63 (66)).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Soweit in den Senatsurteilen vom 28.10.1998 (11 S 1853/98 - juris Rn. 28) und vom 10.03.1999 (11 S 1688/98 - juris Rn. 9) die Untersagung der politischen Betätigung ausdrücklich als ein milderes Mittel gegenüber der Ausweisung erachtet wurde, liegen dem rechtlich und tatsächlich andere Konstellationen zugrunde.
  • VG Karlsruhe, 19.10.2005 - 10 K 883/04

    Befristete Verlängerung eines Aufenthaltstitels führt nicht zum Verbrauch des

    Weiter ist geklärt, dass ein vereinzelter, nicht geringfügiger Verstoß ebenso ausreicht wie ein geringfügiger, aber nicht vereinzelter Verstoß (BVerwG, Urt. v. 05.05.1998, BVerwGE 106, 361, Urt. v. 28.01.1997, InfAuslR 1997, 240, Urt. v. 19.11.1996, InfAuslR 1997, 192, Urt. v. 24.09.1996, BVerwGE 102, 63, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.04.2002, EzAR 013 Nr. 2 u. Urt. v. 28.10.1998, NVwZ-RR 1999, 270).

    Denn diese Auffassung trägt dem Konzept der integrativ abgestuften Aufenthaltstitel und der hierfür erforderlichen Würdigung auch früheren Verhaltens nicht Rechnung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.04.2002, a.a.O.).

    Die Unterscheidung danach, ob ein Ausweisungsgrund noch aktuell ist oder nicht, ist daher kaum sachdienlich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.04.2002, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 11 S 304/00

    Ist-Ausweisung eines Straftäters - strafrichterliche Sozialprognose

    Ansonsten wird im Regelfall eine danach zu Recht bewilligte Strafaussetzung zur Bewährung die Annahme einer die Ausweisung nach Maßgabe des § 12 AufenthG/EWG rechtfertigenden Wiederholungsgefahr ausschließen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom. 27.10.1978 a.a.O., vom 28.1.1997, NVwZ 1997, 1119 und vom 31.3.1998, BVerwGE 106, 302 = NVwZ 1998, 740; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.10.1998, VBlBW 1999, 151, und Beschl. v. 29.9.2000 -- 11 S 1044/00 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1999 - 11 S 1688/98

    Untersagung der politischen Betätigung eines Ausländers, hier: PKK-Funktionär

    Wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt, ist das Verbot der Teilnahme an Kundgebungen mit kurden-politischem Inhalt zur Gefahrenabwehr geeignet, erforderlich und auch als milderes Mittel gegenüber einer gegebenenfalls in Betracht kommenden Ausweisung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.10.1998 - 11 S 1853/98 -, AuAS 1999, S. 40) nicht übermäßig.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1999 - 11 S 506/99

    Ausnahme vom Abschiebungsverbot für politisch Verfolgte bei Straftätern -

    Die Wiederholungsgefahr muß besonders hoch sein und über das im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz 1 AuslG geforderte Maß hinausgehen (BVerwG, Urt. v. 5.5.1998 aaO; Senatsurteil vom 28.10.1998, NVwZ-RR 1999, 270 = VBlBW 1999, 151).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 6 A 10215/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12167
OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 6 A 10215/98 (https://dejure.org/1998,12167)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.09.1998 - 6 A 10215/98 (https://dejure.org/1998,12167)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. September 1998 - 6 A 10215/98 (https://dejure.org/1998,12167)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,12167) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 270
  • DÖV 1999, 215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.1983 - 6 A 1/83
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 6 A 10215/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 27. September 1983 - 6 A 1/83.OVG - AS18, 261 und vom 03. Juni 1980 - 6 A 64/79.OVG - ZKF 1981, 214) kann der besondere wirtschaftliche Vorteil im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrechts unmittelbar oder mittelbar sein.

    Dabei liegt die durch das Erfordernis des besonderen wirtschaftlichen Vorteils gebotene enge Verbindung zum Fremdenverkehr dann vor, wenn die Personen oder Gewerbetreibenden mittelbar über Dritte den Bedarf der in der Gemeinde weilenden Fremden befriedigen, d.h. die Ware oder Dienstleistung an den Fremden weitergegeben wird und nicht nur dem unmittelbaren Geschäftspartner zugute kommt (vgl. Urteil des Senats vom 27. September 1983, a.a.O. sowie VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 08. Dezember 1983, ZKF 1987, 39).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1980 - 6 A 64/79
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 6 A 10215/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 27. September 1983 - 6 A 1/83.OVG - AS18, 261 und vom 03. Juni 1980 - 6 A 64/79.OVG - ZKF 1981, 214) kann der besondere wirtschaftliche Vorteil im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrechts unmittelbar oder mittelbar sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1983 - 14 S 706/83

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht des Verpächters eines Hotels

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 6 A 10215/98
    Dabei liegt die durch das Erfordernis des besonderen wirtschaftlichen Vorteils gebotene enge Verbindung zum Fremdenverkehr dann vor, wenn die Personen oder Gewerbetreibenden mittelbar über Dritte den Bedarf der in der Gemeinde weilenden Fremden befriedigen, d.h. die Ware oder Dienstleistung an den Fremden weitergegeben wird und nicht nur dem unmittelbaren Geschäftspartner zugute kommt (vgl. Urteil des Senats vom 27. September 1983, a.a.O. sowie VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 08. Dezember 1983, ZKF 1987, 39).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2022 - 6 A 10962/21

    Heranziehung eines nur mittelbar Begünstigten zum Tourismusbeitrag

    Denn ohne diese Leistungen wären Hotel- und Gastronomiebetriebe in Gänze nicht imstande, ihre Leistungen zu touristischen Zwecken und zur Deckung des Bedarfs der Touristen (vgl. LT-Drs. 16/5261, S. 8) - konkret zur Befriedigung des für sie erforderlichen Raumbedarfs (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. September 1998 - 6 A 10215/98.OVG -, UA S. 6) - anzubieten.

    Soweit die Klägerin ferner einwendet, ohne die aus steuerrechtlichen Gründen vorgenommene Betriebsaufspaltung würde bei Personenidentität keine Pacht anfallen, muss sie sich entgegenhalten lassen, dass in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz aus freiwillig gewählten Rechtsformen nicht nur die Vorteile gezogen werden können, sondern auch etwaige Nachteile getragen werden müssen (vgl. bereits OVG RP, Urteil vom 22. September 1998, a.a.O., UA S. 6).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2018 - 2 LB 24/16

    Gemeinnützigkeit befreit nicht von der Fremdenverkehrsabgabe

    Daraus folgt z.B., dass ein Notar, der einen Vertrag zu einem Gegenstand beurkundet, der ein den Fremdenverkehr berührendes Projekt betrifft, einen mittelbaren Vorteil erhält (vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1995 - 2 L 220/95 u.a. -, juris Rn. 17, 19), ebenso derjenige, der Waren liefert oder Leistungen erbringt, die einem anderen dann die Leistung an einen Touristen ermöglichen (VGH München, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 4 CS 02.1220 -, KommunalPraxis BY 2003, 26 = BayVBl. 2003, 727: Vermietung von Räumen zur Nutzung als Massagepraxis oder als Apotheke oder als Arztpraxis ; OVG Koblenz, Urteil vom 22. September 1998 - 6 A 10215/98 -, DÖV 1999, 215 = NVwZ-RR 1999, 270: Verpächter einer Kurklinik; vgl. zum Ganzen: Senatsurteil vom 24. September 2009 a.a.O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 16/08

    Aufwendungen; Fremdenverkehrsabgabe; Fremdleistungskosten; Gewinnstufe; Maßstab;

    Daraus folgt z.B., dass ein Notar, der einen Vertrag zu einem Gegenstand beurkundet, der ein den Fremdenverkehr berührendes Projekt betrifft, einen mittelbaren Vorteil erhält (vgl. Senatsurteile vom 04.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 -, a.a.O.), ebenso derjenige, der Waren liefert oder Leistungen erbringt, die einem Anderen dann die Leistung an einen Touristen ermöglichen (VGH Bayern, Beschl. v. 12.06.2003 - 4 CS 02.1220 -, Kommunal-Praxis BY 2003, 26 = BayVBl. 2003, 727: Vermietung von Räumen zur Nutzung als Massagepraxis oder als Apotheke oder als Arztpraxis ; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.09.1998 - 6 A 10215/98 -, DÖV 1999, 215 = NVwZ-RR 1999, 270: Verpächter einer Kurklinik).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2002 - 6 C 11072/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 22. September 1998, NVwZ-RR 1999, 270) kann dieser Vorteil unmittelbar oder mittelbar sein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht